Im Falle von jährlichen Zinszahlungen werden diese berechnet, indem der Nominalzins auf den Nominalwert bezogen wird. Sofern die Zinszahlungen unterjährig erfolgen, werden die Jahreszinsen gemäß den Usancen im Finanzwesen durch die Anzahl der Zinszahlungstermine geteilt, um auf die periodischen Zinszahlungen zu kommen. Der Nominalzinssatz wird also linear auf das Jahr verteilt. Unterstellt man, dass die unterjährigen Zinszahlungen zu eben diesem linearen Zinssatz wieder angelegt werden können, ergibt sich ein Endvermögen, das den Zinseszinseffekt aus der unterjährigen Zinskapitalisierung beinhaltet.

Ausgehend vom Fall der jährlichen Zinskapitalisierung zeigen die folgenden Zeilen in Abb. 6.3 | 22 für einen Nominalzins p.a. von iN = 8 % den Effekt ...

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