Allerdings betraf die oben genannte Zusammenarbeit Funks mit der SS ihn in seiner Eigenschaft als Reichsbankpräsident, nicht in der des Wirtschaftsministers. Im Detail mag dies schwer zu trennen sein, aber in diesem Falle ist die Zuordnung zur Reichsbank und ihrer Tätigkeit eindeutig. Im Urteil des Internationalen Militärtribunals in Nürnberg gegen Funk war denn auch dieser Punkt von zentraler Bedeutung:
Funk hat den Einwand gemacht, daß er nicht gewußt habe, daß die Reichsbank Gegenstände dieser Art erhalten habe. Der Gerichtshof ist der Ansicht, daß er entweder wußte, welche Gegenstände eingingen, oder daß er bewußt seine Augen demgegenüber verschloß. Als Wirtschaftsminister und Reichsbankpräsident nahm Funk an der wirtschaftlichen Ausbeutung ...
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