Anders als die anderen Vorlagen, besonders die zu den Kriegskrediten, war das geplante wirtschaftliche Ermächtigungsgesetz den Fraktionen nicht einmal vorher bekannt. Es wurde erst am Vormittag des 4. August 1914 in der Vorbesprechung der Parteiführer mit der Reichsleitung angestoßen, wie Friedrich von Payer (Fortschrittliche Volkspartei) berichtet. Die kaiserlichen Beamten sprachen auf die Frage der Fraktionsführer nach der Notwendigkeit von Vollmachten davon, dass sie „nicht den Mut gehabt hatten“, dem Reichstag einen so weitreichenden Verzicht auf seine Rechte zuzumuten. „Wir Abgeordneten“, so Payer weiter, glaubten aber in der „Not des Augenblicks“, das Parlament sei sicherlich bereit, eine „Generalvollmacht auf Widerruf“ auszustellen, worauf ...
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