Haftung für nutzergenerierte Inhalte
Die Aufforderung an Nutzer, sich an den Social Media-Aktivitäten der Unternehmen zu beteiligen, bringt das Risiko der Haftung für die Rechtsverstöße der Nutzer mit sich.
Erfolgreiches Social Media-Marketing zeichnet sich durch die Teilnahme der Kunden und Nutzer an den Onlineaktivitäten der Unternehmen aus. Es lebt gerade davon, dass Nutzer Blogbeiträge kommentieren, auf der Facebook-Seite Beiträge einstellen, Bilder bei Gewinnspielen hochladen oder in einem Forum mit anderen Nutzern diskutieren. Bei den dabei von den Nutzern erstellten Inhalten spricht man von »User Generated Content«, zu Deutsch »nutzergenerierten Inhalten«.
Enthalten die nutzergenerierten Inhalte Rechtsverstöße wie Beleidigungen Dritter in ...
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