Social-Media-Recht

Im Social Web gelten für die Unternehmen die gleichen Regeln wie in sonstigen Bereichen des Internets. So müssen beispielsweise beim Posten von Fotos fremde Urheber- und Persönlichkeitsrechte ebenso beachtet werden wie auf der Unternehmens-Website. Einige Besonderheiten bestehen jedoch, die in den nachfolgenden Abschnitten jeweils kurz beschrieben werden.

Username

Sowohl bei Twitter als auch bei Instagram kann ein Username nur einmal vergeben werden. Gleiches gilt für die URL einer Facebook-Seite. Dadurch stellen sich ähnliche Fragen wie bei der Registrierung einer Domain. Auch hier gilt, dass bereits in der Registrierung die Verletzung eines durch § 12 BGB geschützten fremden Namensrechts liegen kann (bürgerlicher Name, Künstlername, ...

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