Den Rentenzugang berechnen
Mit der im März 2007 durch den Bundestag beschlossenen Rentenreform hat sich der Rentenzugang in den verschiedenen Bereichen verändert.
Grundsätzlich sind bei der Prüfung der Altersfluktuation zwei Sachverhalte zu unterscheiden. Zum einen gilt es festzustellen, wann ein Beschäftigter seinen Regelaltersrentenzugang erreicht, ab dem er Anspruch auf ungeminderte Altersrente hat. Zum anderen ist zu prüfen, zu welchem Zeitpunkt der Beschäftigte frühestens in Rente gehen kann, gegebenenfalls mit Abschlägen. Gerade diejenigen, die in den nächsten Jahren in Altersrente gehen können, sind von verschiedenen Übergangsregelungen in den jeweiligen Rentenarten betroffen.
Bei dieser Aufgabenstellung wird die Personalabteilung vonseiten ...
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