8.3Resolutionswiderlegung in der logischen Programmierung

8.3.1Resolutionsregel für Hornklauseln

Die logische Programmierung, auf die im Kap. 9 ausführlich eingegangen wird, beruht auf dem Resolutionsprinzip. Mit dem Ziel einer einfachen Implementierung des Interpreters und einer speicherplatzsparenden Suchsteuerung wird dieses Prinzip dort unter zusätzlichen Voraussetzungen angewendet, die jetzt erläutert werden.

Hornklauseln. Die für die Darstellung der Axiome und des Theorems zugelassenen Klauseln werden auf solche mit Hornform eingeschränkt. Hornklauseln2 sind Klauseln, die höchstens ein positives Literal besitzen, also die Form

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