Erst in Anbetracht der älteren Logik, auf der sie basiert, wird die fundamentale Relevanz der Aufsatzlehre im historischen Schulwesen völlig verständlich. Ueberwegs Definition der Logik lautet:

Die Logik ist die Wissenschaft von den normativen Gesetzen der menschlichen Erkenntniss. Das Erkennen ist die Thätigkeit des Geistes, vermöge derer er ein bewusstes Abbild der Wirklichkeit in sich erzeugt. Es ist theils unmittelbares Erkennen oder äussere und innere Wahrnehmung, theils mittelbares oder denkendes Erkennen. Die normativen Gesetze (Gebote, Vorschriften) sind diejenigen allgemeinen Bestimmungen, denen die Erkenntnissthätigkeit sich um der Erreichung des Erkenntnisszweckes willen unterwerfen muss.745

Als Erkenntniszweck gesetzt ist Wahrheit. ...

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