13 Steuern
Von Steuerberatern Jürgen Brunnhuber, Brigitte Schlammer, Ute Spohrer und Monik Vent
13.1 Ertragsteuern
13.1.1 Die richtige Einkunftsart
Das deutsche Einkommensteuergesetz beinhaltet insgesamt sieben Einkunftsarten. Die Einkünfte eines IT-Freelancers können dabei grundsätzlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. §15 EStG, Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit gem. §18 EStG oder Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit gem. §19 EStG sein.
Die Zuordnung zur richtigen Einkunftsart hat insbesondere Bedeutung für die Art der Gewinnermittlung sowie den Zeitpunkt und Umfang der Erfassung von Vermögenszugängen und -minderungen. Außerdem ist die Abgrenzung von nichtselbständiger Tätigkeit und selbständiger bzw. gewerblicher Tätigkeit wichtig ...
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