6Handelsbräuche
Handelsbräuche sind Regeln des geschäftlichen Verkehrs, die von den beteiligten Handelskreisen in einer Branche oder an einem Marktort üblicherweise eingehalten werden.452 Dies können schriftlich aufgezeichnete Handelsbräuche sein, wie etwa die Tegernseer Gebräuche für den Holzhandel,453 die österreichischen Holzhandelsusancen,454 die Bedingungen der Bremer Baumwollbörse455 oder die Usancen der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien.456 Die Parteien sind an diese Gebräuche gemäß Art. 9 Abs. 1 CISG gebunden, wenn sie sich mit ihnen einverstanden erklärt haben. Haben die Parteien keine abweichende Vereinbarung getroffen, wird gemäß Art. 9 Abs. 2 CISG angenommen, dass sich die Parteien in ihrem Vertrag oder bei seinem Abschluss ...
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