Bei der Kapitalwertberechnung in den klassischen dynamischen Kalkülen wird angenommen, dass der Kalkulationszinsfuß unabhängig von der konkreten Finanzierung mit Eigen- und Fremdkapital einheitlich ist. Im Beispiel von Abb. 6.2 | 13 sind dies 8 %. Dies bedeutet für den Fall, dass eine vollständige Eigenfinanzierung unterstellt würde, dass der Kalkulationszinsfuß bzw. Kapitalkostensatz im Sinne eines Opportunitätskostensatzes für den entgangenen Ertrag aus einer alternativen Anlage zu interpretieren wäre. Im Falle der ausschließlichen Fremdfinanzierung würde es sich um den Zinssatz handeln, der für die Finanzierung zu entrichten wäre. Diese Annahme über den Kalkulationszinssatz bedeutet, dass im VOFI, in dem eine konkrete Finanzierungsstruktur ...

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