7Verantwortung in der Forschung
7.1Neue Risiken der Forschung
Der Artikel 5 des Grundgesetzes schützt neben der Meinungsfreiheit auch die Freiheit der Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre. Der Wissenschaft bzw. dem einzelnen Wissenschaftler wird damit ein Recht auf Selbststeuerung eingeräumt. Dieses kann prinzipiell sehr individuell gestaltet sein, weil es keine normative Zielsetzung gibt, an der sich die Scientific Community heutzutage gemeinsam ausrichtet. Allerdings gibt es im Zuge der Wahrnehmung eines Rechts auch immer Einschränkungen und Verantwortlichkeiten in dem Sinne, Andere in ihren gleichen Rechten nicht zu beeinträchtigen. Der Rahmen, in dem sich Forscher bewegen, soll nachfolgend skizziert werden.
Mit der Einführung neuer ...
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