Benedikt Buchner

4Datenverarbeitung im nicht-öffentlichen Bereich

4.1Öffentlicher und nicht-öffentlicher Bereich

Ungeachtet dessen, dass die datenschutzrechtliche Entwicklung von einem Trend hin zu einheitlichen Regelungsansätzen geprägt ist, 1476 wird auch in Zukunft die Differenzierung nach Datenschutz im öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich nicht hinfällig sein. Dies gilt insbesondere auch für die DS-GVO, die zwar im Ausgangspunkt einheitliche Regelungen für öffentliche und nicht-öffentliche Stellen vorsieht, gleichwohl aber aus den verschiedensten Gründen unterschiedliche datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen für den öffentlichen und den nicht-öffentlichen Bereich mit sich bringen wird.

4.1.1Bislang: zweigeteilter Regelungsansatz ...

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