Beispiel

Die Staatsanwaltschaft veröffentlicht eine Pressemitteilung, wonach sie eine bekannte Popsängerin verhaftet habe. Sie stehe im Verdacht, mindestens einen Mann bei ungeschütztem Geschlechtsverkehr mit dem HIV-Erreger infiziert zu haben, obwohl sie von ihrer eigenen Infektion gewusst habe. Eine solche Pressemitteilung stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Sängerin dar. Auch wenn man bei der Verhaftung von prominenten Personen ein gesteigertes Informationsinteresse der Öffentlichkeit unterstellen kann, muss eine unnötige Bloßstellung der beschuldigten Person vermieden werden.564

Wesentlich strengere ...

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