Die Lösung sah vor, dass die Hüttenwerke ihre Geschäftsbeziehung mit den öffentlichen Elektrizitätswerken in Zukunft in Form eines Branchenvertrages regeln und dabei getrennt von den Bergwerksgesellschaften verhandeln sollten. Die Anregung für diese Vorgehensweise kam von Heinrich Dinkelbach, der die deutsche Treuhandverwaltung der Eisen- und Stahlindustrie leitete. Er gab dem Stromausschuss der Vereinigten Stahlwerke den entscheidenden Hinweis, bei den Verhandlungen mit dem RWE, die im Mai 1950 in einen neuen 20-Jährigen Stromvertrag mündeten, ein „Optionsrecht“ auch für die anderen Eisen- und Stahlwerke durchzusetzen, die dem Gesetz Nr. 27 unterlagen.912 Die Unternehmen erhielten damit die Möglichkeit, während der fortschreitenden Verhandlungen ...
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