Noch in den ersten Monaten, nachdem die Stahlwerke den Investitionsplan bei den Behörden vorgelegt hatten, kamen erhebliche Zweifel auf, ob das Vorhaben in der angestrebten Dimension wirtschaftlich angemessen sei. Vor allem die Argumente, die für die Errichtung der konzerneigenen Hochspannungsleitung vorgebracht wurden, konnten die Kontrollbehörden nicht überzeugen. Das Reichswirtschaftsministerium leitete deshalb im November 1937 das Untersagungsverfahren ein und forderte die öffentlichen Netzbetreiber auf, eine Stellungnahme abzugeben.455 Die VEW äußerte dann auch prompt Bedenken gegen den Ausbau des Verbundnetzes. Der westfälische Stromversorger wollte die Gültigkeit der bestehenden vertraglichen Regelung von 1926, auf die sich die Stahlwerke ...
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