Ein weiteres Beispiel für die finanziellen Interessen der Kommunen war der allseits bekannte Finanzzuschlag, der von den Versorgungsbetrieben auf den regulären Strompreis erhoben wurde. Beim RWE war diese Verbrauchssteuer, die der Konzern an die Gemeindekasse abführen musste, von den kommunalen Aufsichtsratsmitgliedern beschlossen worden. Der Stromanbieter stellte den Preisaufschlag, der 15 Prozent des Tarifpreises betrug, ausschließlich den Kleinabnehmern zusätzlich zu den regulären Konzessionsabgaben in Rechnung. Bei den industriellen Großabnehmern wurde auf diese Maßnahme verzichtetet, weil die Stromnachfrage der Großabnehmer deutlich elastischer auf eine Preiserhöhung reagierte.239 Der Finanzzuschlag macht auch deutlich, dass die von den ...
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