Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) für Sie als Bewerber
Seit Mitte 2006 ist das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Es soll dazu dienen, Diskriminierung aufgrund der Herkunft, des Geschlechts, der Rasse, der Religion, des Alters, der sexuellen Ausrichtung oder der Weltanschauung zu verhindern. Das bedeutet konkret für das Arbeitsleben, dass nun auch private Arbeitgeber beim Abschluss eines Arbeitsvertrages nicht mehr völlige Vertragsfreiheit haben, ähnlich wie es bisher schon für öffentliche Arbeitgeber galt. Die Lufthansa beispielsweise wurde zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, nachdem sie einer Bewerberin wegen ihres Alters eine Festanstellung verweigert hatte.
Für Unternehmen ändert sich also durch das AGG einiges: ...
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